BLZ: 790 690 31

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Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Sie für

 

Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen

  • Höhe der Förderung 9 % auf max. 470 € im Jahr
  • bis zu 43 EUR Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr vom Staat

Voraussetzung:

  • Einkommensgrenze
    1. für Alleinstehende unter 17.900 €
    2. für Verheiratete unter 35.800 €
  • Beiträge werden vom Arbeitgeber überwiesen

Arbeitnehmer-Sparzulage für Fondssparen

  • Höhe der Förderung 20 % auf max. 400 €
  • bis zu 80 EUR Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr vom Staat

Voraussetzung:

  • Einkommensgrenze
    1. für Alleinstehende unter 20.000 €
    2. für Verheiratete unter 40.000 €
  • Beiträge werden vom Arbeitgeber überwiesen

Nähere Infos erhalten Sie von Ihrem Berater oder unter:

www.schwaebisch-hall.de

http://privatkunden.union-investment.de