BLZ: 790 690 31

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Wohnungsbauprämie

Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Sie sind mindestens 16 Jahre alt und überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

 

Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 % der Sparbeiträge

 

Voraussetzungen:

  • jährliche Besparung Ihres Bausparvertrages mit mindestens 50 € (auch Einmalzahlung möglich)
  • Mindestalter: 16 Jahre (für Vollwaisen gibt es keine Altersgrenze), gilt auch für Schüler
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland)
  • zu versteuerndes Einkommen übersteigt nicht bestimmte Einkommensgrenzen

Informationen zur Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall